Bei uns finden Sie alles was ein Imker benötigt:

Unsere Hauptlieferanten sind Holtermann, Wagner Imkertechnik, Dehner Imkereibedarf, Metallwaren Riffert, Thomas Apiculture, Bientec, Lega

 

° Beuten    ° Rähmchen    ° Mittelwände        ° Stockmeißel     ° Smoker   ° Besen ° Futter ° Futtergeschirr  ° Entdeckelungsgeschirr    ° Schleuder  °Dampfwachsschmelzer             ° Abfüllgefäße ° Schutzkleidung    ° Gläser   °Deckel °Behandlungsmittel ° Eimer °Bienenprodukte  °Königinnenzucht °Lasur °Varox Verdampfer° Schwarmfangbeutel       ° Wabendraht  

 

Eine Verfügbarkeit oder Preisauskunft geben wir gerne per Telefon, WatsApp, Email oder Kontaktformular

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Für unsere Schweizer Kunden

 Wareneinfuhr in die Schweiz - Rabatt für Schweizer Kunden

Waren

     sind für Privatpersonen bis zu einem Gesamtwarenwert von CHR 300.-(ab 2025 - 150 CHF) pro Tag und Person abgabenfrei. Davon ausgenommen sind Tabak, alkoholische Getränke, Tiere, Waffen, sensible landwirtschaftliche Produkte und vieles mehr.

Übersteigt

      der Gesamtwarenwert der mitgeführten Waren bei der Einreise in die Schweiz CHF. 300.-, (ab 2025 - 150 CHR) sind die Waren abgabenpflichtig und es muss die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.

 

QuickZoll

Mit QuickZoll können Sie als Privatperson Waren für den Eigengebrauch oder zum Verschenken selbstständig zur Einfuhr anmelden und anfallende Zollgebühren direkt bezahlen. Ausserdem fasst die App des Schweizer Zolls alle Zollbestimmungen über die Einreise in die Schweiz kurz und bündig zusammen.

Privatwaren, welche Sie mit der App angemeldet haben, dürfen über sämtliche Grenzübergänge in die Schweiz eingeführt werden. Für die Benutzung von QuickZoll ist keine Registrierung notwendig.

Auf Wunsch

  erstellen wir Ihnen ab einem Rechnungsbetrag von 50 Euro eine Ausfuhr-Bescheinigung. 

Sobald Sie die bestätigte Ausfuhrbescheinigung bei uns zurückgegeben haben, erhalten Sie den Betrag der deutschen Mehrwertsteuer BAR ausbezahlt.

Die Ware

     muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kaufdatum ausgeführt werden.

Weitere Auskünfte  erhalten Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und beim deutschen Zoll

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