Für unsere Schweizer Kunden
Wareneinfuhr in die Schweiz - Rabatt für Schweizer Kunden
Waren
sind für Privatpersonen bis zu einem Gesamtwarenwert von 150 CHF pro Tag und Person abgabenfrei. (Maßgebend ist der Wert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Quittung/Rechnung ausgewiesen ist) . Davon ausgenommen sind Tabak, alkoholische Getränke, Tiere, Waffen, sensible landwirtschaftliche Produkte und vieles mehr.
Übersteigt
der Gesamtwarenwert der mitgeführten Waren bei der Einreise in die Schweiz 150 CHR sind die Waren abgabenpflichtig und es muss die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.
QuickZoll
Mit QuickZoll können Sie als Privatperson Waren für den Eigengebrauch oder zum Verschenken selbstständig zur Einfuhr anmelden und anfallende Zollgebühren direkt bezahlen. Ausserdem fasst die App des Schweizer Zolls alle Zollbestimmungen über die Einreise in die Schweiz kurz und bündig zusammen.
Privatwaren, welche Sie mit der App angemeldet haben, dürfen über sämtliche Grenzübergänge in die Schweiz eingeführt werden. Für die Benutzung von QuickZoll ist keine Registrierung notwendig.
Auf Wunsch
erstellen wir Ihnen ab einem Rechnungsbetrag von 50 Euro eine Ausfuhr-Bescheinigung.
Sobald Sie die bestätigte Ausfuhrbescheinigung bei uns zurückgegeben haben, erhalten Sie den Betrag der deutschen Mehrwertsteuer BAR ausbezahlt.
Die Ware
muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kaufdatum ausgeführt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und beim deutschen Zoll